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Ja, Sie können mit ALWIN Pro eine fehlerhafte Rechnung korrigieren. Bitte beachten hierbei Sie aber die GoDB*.

Wenn eine Rechnung gedruckt wurde ist diese gesperrt. Dies dient in erster Linie dazu, Fehlbuchungen vorzubeugen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine (fehlerhafte) gedruckte Rechnung jedoch erneut bearbeiten, sofern diese nicht bereits als "bezahlt" verbucht wurde.

Hierzu öffnen Sie die Rechnung, z.B. über die "Heute" Funktion und klicken auf das grüne Symbol (Formular wieder öffnen) in der Rechnungsmaske rechts neben "Status: Gedruckt".
Die Rechnung wird nun wieder geöffnet. Sie können die Rechnung korrigieren, speichern und neu drucken.

Hinweis:
Wenn Sie eine Rechnung, die bereits als "bezahlt" verbucht worden ist, wieder öffnen wollen, müssen Sie zuvor unter "Zahlungseingang" den Rechnungsstatus auf "offen" zurücksetzen. Stellen Sie unbedingt sicher, dass die Rechnungsdaten noch nicht an eine Finanzbuchhaltung übergeben wurden und der erste Ausdruck vernichtet wird.


 

*Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Siehe hierzu auch: 

GoBD - Bundesfinanzministerium

 

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