Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich und treten mit der Auftragserteilung oder Durchführung der Arbeiten bzw. , Bestellung oder Lieferung der Waren in Kraft. Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Zustimmung der Fa. BalticSoft OHG, Am Sonnenhang 5, 23730 Neustadt, im folgenden Auftragnehmer genannt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluss nicht nochmals darauf hingewiesen wird. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten als nicht gemacht und zu ihrem Ausschluß bedarf es keines ausdrücklichen Widerspruchs seitens des Auftragnehmers. Andere Bedingungen als diese werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt. Diese Bedingungen vom 1. 12. 1996 treten sofort in Kraft.

Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:

Für Verbraucher im Sinne des Gesetzes weisen wir auf das gesetzliche Widerrufsrecht hin: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E­Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf in Textform (s.o.) und Warenrücksendungen sind zu richten an:

BalticSoft OHG, Vertrieb, Am Sonnenhang 5, 23730 Neustadt, Tel: +49 4561 50400, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Spezielle Bedingungen für Softwarepakete

Für ungeöffnete und originalverpackte Software besteht ein 14-tägiges Rückgaberecht nach Erhalt der Ware. In diesem Falle erstattet BalticSoft den Kaufpreis abzüglich Versand-, Verpackungs- und Erstellungskosten.

Das Rückgaberecht gilt nicht

für Software, die im Kundenauftrag erstellt wurde (Individualsoftware)
für geöffnete Software, die nicht mehr originalverpackt ist
für bereits installierte Software
Spezielle Bedingungen Domainpakete und Server

Die Bereitstellung eines virtuellen http Servers mit dem von Ihnen gewähltem Paket enthaltenen Eigenschaften, wie von BalticSoft zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beworben, zu folgenden Nutzungsbedingungen:

Inhalte: Grundsätzlich sind alle gesetzlichen Inhalte bei uns erlaubt, bis auf erotische oder damit verwandten Inhalte, Shareware, Onlinespiele, Public Domain, Freeware oder damit verwandte Inhalte, außer diese dienen zur Darstellung Ihrer Seiten. (Z.B. Sharewarebilder etc.)

Scripts und Inhalte die auf Grund Ihrer internen Struktur fehlerhaft sind oder sich so verhalten, dass Sie als fehlerhaft angesehen werden müssen, berechtigen uns als Provider zur Abschaltung Ihrer Präsenz bis die fraglichen Probleminhalte beseitigt sind. Grundsätzlich sind Sie dafür verantwortlich, dass die von Ihnen aufgespielten Scripts und sonstigen Inhalte fehlerfrei sind, bzw. soweit getestet sind, dass sie so angesehen werden können.

Für den Inhalt Ihrer Seiten sind Sie selbst verantwortlich. Es besteht von unserer Seite aus keine Prüfungspflicht Ihrer Seiten. Sie stellen uns hiermit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Sie sind verpflichtet ein Impressum für jeden zugänglich zu machen. Soweit Sie uns Daten übermitteln, stellen Sie Sicherheitskopien her. Im Falle eines Datenverlustes bei uns, übermitteln Sie uns Ihre Daten unentgeltlich. Hinweis: Beachten Sie bitte, daß das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Auch für Publikationen im Internet gelten die selben Regeln, wie auch z.B. in allgemein zugänglichen Printmedien. So dürfen Sie im Internet z.B. keine Pornographie, unlautere Texte (Wettbewerbsrecht), oder Raubkopien etc. veröffentlichen. Falls Sie sich nicht sicher sind, was Sie auf Ihren Seiten unterbringen dürfen, konsultieren Sie bitte Ihren Rechtsanwalt. Wir, als Ihr Provider, können und dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben. Wir sind aber gesetzlich verpflichtet, falls wir nach unserer Auffassung nach ungesetzliche Inhalte zufällig vorfinden (z.B. Pornographie), Ihren Server sofort zu sperren und die entsprechenden staatlichen Stellen zu informieren.

Die Registrierung von einer oder mehreren .de Domains zu den zur Zeit des Vertragsabschlusses aktuellen Bedingungen der DENIC, die Sie unter www.denic.de finden.

Die antragstellende Organisation (Vertragspartner) ist bei der Wahl des Domainnamens selbst für die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich, evtl. auftretende Konflikte mit eingetragenen oder geschützten Namen sind zu beheben. Der Antragsteller versichert durch den Antrag keine Rechte Dritter zu verletzen.

2. Angebote und Auftragsannahme

Die Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich genannt ist. Verbesserungen, Änderungen oder Ausführung der Beschaffenheit für angebotene Waren bleiben vorbehalten.

Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Auftragnehmer bestätigt wurden oder die Lieferung bzw. die Arbeiten ausgeführt wurden. Die Auftragsabwicklung beim Auftragnehmer erfolgt mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung. Das Einverständnis zur Speicherung der dazu notwendigen Daten ist mit dem Zustandekommen des Vertrages gegeben.

Die Daten des Auftraggebers, persönliche wie auftragsbezogene, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.

3. Preise

Die in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen des Auftragnehmers genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.

4. Lieferung und Lieferverzug

Die Lieferung von Leistungen erfolgt frei Firmensitz Neustadt. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsschluß und müssen innerhalb der Auftragsbestätigung gesondert bestätigt werden um rechtswirksam zu werden. Bei nachträglichen Vertragsänderungen müssen vereinbarte Fristen und Termine neu vereinbart werden. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z.B. Aufruhr, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung oder Liefersperre seitens Zulieferanten oder höherer Instanzen, tritt Lieferverzug ein. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten Nachfrist sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet. Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferverträgen gilt jede Teillieferung als ein gesondertes Geschäft.

Bei der Umsetzung von Internet-Projekten gilt die Bereitstellung der Daten auf dem Server als Lieferzeitpunkt. Die Nachricht darüber erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers per Telefon, Fax oder E-Mail.

5. Versand, Gefahrenübergang

Der Versand (einschl. etwaiger Rücksendungen) von Warenlieferungen erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Er erfolgt ab (an) Firmensitz Neustadt, Am Sonnenhang 5. Bei allen Warenlieferungen geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Auftraggeber über. Bei Lieferung und Montage durch den Auftragnehmer geht die Gefahr mit dem Einbau auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verpackungs- und Transportmittel sowie den Versand wählt der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Haftung aus, sofern nicht der Auftraggeber hierüber rechtzeitig vor Ablauf der Lieferfrist eine Bestimmung trifft. Auf Wunsch des Auftraggebers schließt der Auftragnehmer die vom Auftraggeber verlangten Versicherungen auf Kosten des Auftraggebers ab.

6. Beratung

Die vom Auftragnehmer durchgeführten Beratungen erfolgen unter objektiven Gesichtspunkten und entsprechen dem Stand der Technik. Sie sind Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB und somit Entscheidungshilfen für den Unternehmer. Die Beratungen beinhalten keine Erfolgsgarantie für Maßnahmen die das beratene Unternehmen durchführt.

Der Auftraggeber ist gemäß § 242 BGB verpflichtet dem Auftragnehmer seine Tätigkeit zu ermöglichen und ihm die Erbringung seiner Leistungen zu gestatten. Ferner ist er zur Information verpflichtet und muß dem Auftragnehmer sämtliche für seine Tätigkeit erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Ebenfalls muß der Auftraggeber die zur reibungslosen Auftragsabwicklung notwendigen Entscheidungen treffen.

7. Software

Für ungeöffnete und originalverpackte Software besteht ein 14-tägiges Rückgaberecht nach Erhalt der Ware. In diesem Falle erstattet BalticSoft den Kaufpreis abzüglich Versand-, Verpackungs- und Erstellungskosten.

Das Rückgaberecht gilt nicht

für Software, die im Kundenauftrag erstellt wurde (Individualsoftware)
für geöffnete Software, die nicht mehr originalverpackt ist
für bereits installierte Software

8. Dienstleistungen und Schulung

Die vom Auftragnehmer durchgeführten Schulungen sind Unterweisungen, deren Inhalt die Vermittlung von Programm- und/oder Gerätefunktionen zum Inhalt haben. Sie sind Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB. Für eine erfolgreiche Umsetzung der vermittelten Programm- und/oder Gerätefunktionen in praxisorientierte Aufgabenstellungen sind hohe Anforderungen an die Schulungssteilnehmer gestellt. Aufgrund dieser sehr individuellen Bedingungen gibt es keine Erfolgsgarantie für die durchgeführte Schulung. Je nach Komplexität der Programme bzw. Geräte sind mehrtägige oder evtl. mehrwöchige Schulungen erforderlich. Es bedarf der individuellen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer über die Dauer der Schulung. Reicht der vereinbarte Zeitraum bei objektiver Beurteilung nicht aus, die geplanten Schulungsinhalte zu vermitteln, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung.

Der Auftragnehmer hat das Recht zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistung Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Ist der Auftragnehmer nicht in der Lage, gleich aus welchen Gründen, die vereinbarte Dienstleistung selbst zu erbringen, hat er das Recht, die Verpflichtung zur Dienstleistung auf Dritte zu übertragen.

Das vereinbarte Honorar ist fällig mit Abschluß der Dienstleistung. Wird keine besondere Vergütungsart vereinbart, gilt als Dienstleistungshonorar ein Zeithonorar als vereinbart. Die Höhe des Honorars errechnet sich dann aus der Dauer der erbrachten Dienstleistung, multipliziert mit dem für die vereinbarte Dienstleistung gültigen Stundensatz des Auftragnehmers (siehe Punkt 3 AGB). Der Auftragnehmer hat das Recht, Teilrechnungen für die bereits erbrachten Dienstleistungen zu stellen.

Die Beendigung einer Dienstleistung, für die keine bestimmte Dauer festgelegt ist, muß durch eine schriftliche Kündigung unter Einhaltung der folgenden Fristen erfolgen:

Wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, drei Werktage bis zum gewünschten Kündigungstermin.

Wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am Freitag, zwei Wochen vor Ablauf der Woche zu deren letztem Werktag die Kündigung gewünscht wird.

Wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Monats zu dessen letztem Werktag die Kündigung gewünscht wird.

Wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende.

Wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einer Woche.

Die vorzeitige Beendigung einer Dienstleistung mit einer fest vereinbarten Dauer seitens des Auftraggebers ist nicht möglich. Kündigt der Auftraggeber trotzdem die Dienstleistung mit einer fest vereinbarten Dauer, dann gilt hiermit als vereinbart, das der Auftraggeber das vereinbarte Dienstleistungshonorar in voller Höhe zu zahlen hat, als wenn die Dienstleistung ordnungsgemäß erbracht wäre. Das Honorar wird dann sofort mit Aussprechen der Kündigung fällig.

9. Mietverträge für Internetserver, Domains, Webseiten u.ä.

Mietverträge für Internetserver, Domains, Webseiten werden mit einer Vertragslaufzeit von 12 vollen Kalendermonaten vereinbart. Die Kündigungsfrist für alle Mietverträge beträgt jeweils 4 Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Erfolgt eine vorzeitige Kündigung oder beauftragt der Domaininhaber die Löschung von Domainnamen, ist die vereinbarte Miete bis zum regulären Vertragsende sofort fällig. Im Voraus entrichtete Mieten bzw. Gebühren werden nicht zurückgezahlt. Dem Mieter steht der gemietete Speicherplatz bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit zur Verfügung. Die Kündigung ist in Schriftform und mit Originalunterschrift zu erfolgen. Das von BalticSoft zur Verfügung gestellte Datenmaterial (Buchungsanfragen, Adressen, etc.) darf nur für den persönlichen Gebrauch und unter Beachtung des Datenschutzes verwendet, nicht jedoch an Dritte weitergeleitet oder verkauft oder zum sog. "Spamming" verwendet werden. Dies ist ein schwerer Verstoß gegen die Vertragsbedingungen. Ein Verstoß ist auch der Versand ungewünschter E-Mails an Internetteilnehmer. Verstöße des Mieters berechtigen BalticSoft zur sofortigen Vertragsauflösung (fristlose Kündigung).

9.1. Kündigung von Domains, Webspace, Dienstleistungen

BalticSoft zahlt im Auftrage des Domainmieters die Gebühren für eine Namensreservierung an die jeweilige Namensorganisation und stellt diese dem Domainmieter in Rechnung. Diese Kosten werden BalticSoft jeweils für 1 oder mehrere Jahre im Voraus und sind vom Domainmieter ebenfalls im Voraus zu entrichten, solange die Domain auf einem Server von BalticSoft gehostet ist, unabhängig eventuell bestehender Hostingverträge.

Die Löschung einer Domain und/oder ein Domainumzug (ACK) hat mit Originalunterschrift des Domaininhabers und Admin-C in einer von der betreffenden Namensorganisation akzeptierten Form zu erfolgen.

Im Falle der Weiternutzung von durch BalticSoft zur Verfügung gestelltem Webspace oder sonstiger Dienstleistungen über das Vertragsende hinaus ist BalticSoft berechtigt den jeweils angefangenen Monat in Rechnung zu stellen. Domaingebühren sind sofort für den gesamten Zeitraum im Voraus fällig.

9.2. Umzug und Löschung von Domains

Der Umzug bzw. die Löschung von Domains durch den Domainmieter hat bis spätestens 14 Tage zum Vertragsende zu erfolgen, ansonsten enstehen dem Domainmieter Folgekosten wie in 9.1 beschrieben.

10. Haftungsauschluss für Support- und Programmieraufträge, Inhalte auf Internetservern, Domains, Webseiten sowie für sonstige erbrachte Dienstleistungen,

Für Inhalte auf gemieteten Internetservern, Domains, Webseiten, welche der Auftragnehmer im Auftrage des Auftraggebers , der Auftraggeber oder eine andere Person darstellt, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber garantiert ausdrücklich, das die dargestellten Inhalte nicht gegen die bestehenden Gesetze der BRD verstoßen. Gleichermaßen stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei, die aus dem Betrieb gemieteter Internetserver, Domains, Webseiten o.ä. entsteht.

Der Auftragnehmer gibt keine Garantien irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich unbegrenzt aller Garantien der Verwendbarkeit und/oder Nichtverwendbarkeit für irgendeinen Zweck.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtungen für den Gebrauchswert von Software oder Daten über den Kaufpreis dieser Software oder Daten hinaus.

Unter keinen Umständen ist der Auftragnehmer haftbar für jedwede Folgeschäden, einschließlich aller entgangenen Gewinne und Vermögensverluste, oder anderer mittelbarer Schäden, die durch den Gebrauch oder die Nichtverwendbarkeit dieser Software und ihrer begleitenden Dokumentation entstehen. Dies gilt auch, wenn BalticSoft bzw. deren Gesellschafter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet waren oder sind.

11. Aufwandsentschädigungen, Spesen

Kosten für Aufwendungen, die zur Erfüllung der Dienstleistungen erforderlich sind, können an den Auftraggeber weiterberechnet werden. Hierzu gehören z. B. Reise- und Fahrtkosten, Hotelunterbringung und Spesen für Dienstleistungen, die außerhalb des Firmensitz erbracht werden.

12. Rechnungstellung, Zahlung

Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung bzw. nach der auf der Rechnung ausgedruckten Zahlungsbedingung vom Auftraggeber mit Scheck oder durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto, oder in bar zu leisten. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungspflicht seitens des Auftraggebers entbindet den Auftragnehmer von der weiteren Lieferpflicht. Es liegt in diesem Fall im Ermessen des Auftragnehmers den Vertrag zu wandeln oder auf Einhaltung zu bestehen.

Die monatlichen Kosten für Mietverträge werden vom Auftragnehmer per Lastschrifteinzugsverfahren vom vereinbarten Bankkonto eingezogen. Diese Zahlungsart kann auch für alle anderen Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart werden.

Wird von der bezogenen Bank eine zurecht eingereichte Lastschrift zurückgegeben befindet sich der Auftraggeber von dem Zeitpunkt der Rücklastschrift im Zahlungsverzug.

13. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug und im Falle einer Annahmeverweigerung eines Schecks werden sämtliche offenen Forderungen an den Auftraggeber zur sofortigen Zahlung in bar fällig. Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber Verzugszinsen ab Rechnungsdatum in Höhe banküblicher Überziehungsziehungszinsen berechnet.

Zahlungen gelten als an dem Tag geleistet, an dem der Auftragnehmer über den Betrag in voller Höhe verfügt. Zahlungen dürfen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, nur in DM erfolgen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen trägt der Auftraggeber. Andere Zahlungsweisen müssen schriftlich vereinbart und durch den Auftragnehmer bestätigt werden.

Sofern eine zurecht eingereichte Lastschrift von der bezogenen Bank zurückgegeben wird, stellt der Auftragnehmer die anfallenden Rücklastschriftkosten dem Auftraggeber in Rechnung.
Teilzahlungen auf Mietverträge gelten als nicht geleistet.

Der Auftragnehmer behält sich im Falle des Zahlungsverzugs folgende Rechte vor:
Bei der Nichteinhaltung von Mietverträgen bzw. bei der Rückgabe berechtigter Lastschriften den Zugriff auf den Mietgegenstand (Internet-Server, Domain, Webseite) ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs zu sperren und erst nach Ausgleich der Mietrückstände zzgl. Nebenkosten wieder freizugeben.

Den Arbeitsaufwand für die Deaktivierung bzw. Aktivierung des Mietgegenstandes entsprechend des gültigen Stundensatzes in Rechnung zu stellen.

14. Eigentumsvorbehalt

Warenlieferungen erfolgen unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weiterveräußerung ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt.

15. Mängelrügen

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweislich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere mit fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung festgestellt werden, sind unverzüglich - spätestens 7 Tage nach Erhalt der Waren - schriftlich und vorab fernmündlich mitzuteilen. Der Mangel oder die Mänge ist bzw. sind konkret zu benennen. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zahlungsrückbehalt nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis zulässig. Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleuten dar, so kann der Auftraggeber Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung keine Zweifel bestehen. Die Geltendmachung von berechtigten Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Garantiefrist im Übrigen. Die gerügte Ware ist an den Auftragnehmer mit Rechnungskopie und einer Kopie der Mängelrüge einzusenden bzw. anzuliefern. Der Auftragnehmer behält sich die Entscheidung über Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Wandlung vor.

16. Gewährleistung

Wenn mit der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung nichts anderes vereinbart ist gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen ab Rechnungsdatum für einwandfreies Arbeiten der vom Auftragnehmer gelieferten Geräte und Waren in Bezug auf Material und Verarbeitung. Für Ersatzteile, sowie für Reparaturen und Ersatzlieferungen, die nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist erfolgen, gelten ebenfalls die gesetzlichen Bedingungen ab Lieferzeitpunkt bzw. Tag der Beendigung der Reparatur. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder die Ware unsachgemäß behandelt oder sie schädlichen Einflüssen aussetzt. Von der Garantie ausgenommen sind Halbleiterbausteine sowie nach Inbetriebnahme abnutzbare Teile wie Gummi, Sicherungen, Batterien etc. Der Auftragnehmer behält sich die Entscheidung über Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Wandlung vor. Die beanstandete Ware ist an den Auftragnehmer mit Rechnungskopie und einer Beschreibung der Beanstandung einzusenden bzw. anzuliefern. Zu Unrecht beanstandete und eingesandte Ware wird auf Rechnung des Auftraggebers zurück gesandt.

17. Grundlage der Gewährleistung bei Softwareprogrammen

Nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand können Fehler in Softwareprogrammen nicht völlig ausgeschlossen werden. Ferner sichert der Auftragnehmer weder bestimmte Eigenschaften der Softwareprogramme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder -bedürfnisse zu.

18. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Beratung, Schulung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung) insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.

19. Sonstiges

Werden einzelne Bestimmungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

20. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen, ist der Gerichtsstand Neustadt in Holstein, sofern für die jeweilige Geschäftsbeziehung keine anderen gesetzlichen Regelungen gelten. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen unter Ausschluß etwaiger anderer nationaler Rechte allein dem Recht der BRD. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (BKG, EKAG, jeweils in gültiger Fassung) wird ausgeschlossen.