Antwort: Ja
Diese Frage wurde uns schon ein paar mal gestellt.
Auf Rechnungen muss Umsatzsteuer auch für die erhobenen Verpackungs- und Versandkosten ausgewiesen werden, auch wenn z.B. DHL Ihnen keine MwSt. berechnet.
Das klingt natürlich unlogisch, ist aber dennoch vom Gesetzgeber so vorgesehen.
Die Verpackungs- und Versandkosten gehören als "unselbständige Nebenleistungen" zu der versandten Ware und sind daher genau so steuerlich zu behandeln. Wird also ein Produkt versendet, das mit 19% Umsatzsteuer (UST) zu versteuern ist, müssen auch für die Verpackungs- und Versandkosten 19% USt zugrunde gelegt werden. Bei einem Produkt, das nur mit 7% USt zu versteuern ist, fallen auch für Verpackung und Versand nur 7% USt an.
Aus diesem Grunde wird bei ALWIN genau so gerechnet.