So berechnen Sie den Skontobetrag richtig.
Immer wieder stellen uns Anwender die Frage, ob in einem Warenwirtschaftssystem oder Rechnungsprogramm die korrekte Skontoberechnung vom Brutto- oder vom Netto-Rechnungsbetrag erfolgen muss und ob die Versand- und Verpackungskosten auch skontiert werden. Diese Fragen wollen wir in diesem Beitrag abschließend klären.
Einfache Beispielrechnungen werden Ihnen nun zeigen, wie sich die verschiedenen Rechenarten verhalten.
Skontoberechnung vom Nettobetrag
Nettobetrag = 100,-€ abzgl.3% Skonto (3,-€) = 97,-€ Netto
Skontierter Netto = 97,-€ + 19% MwSt (18,43€).= 115,43€ Rechnungsendbetrag
Skontoberechnung vom Bruttobetrag
Bruttobetrag = 119,-€ (100,-€ Netto + 19% MwSt (19,-€)
abzgl.3% Skonto vom Bruttobetrag 119,-€ (3,57€) = 115,43€ Rechnungsendbetrag
Hätten Sie`s gedacht?
Es ist im Prinzip egal, ob Sie nun den Skonto vom Netto oder Brutto ziehen – das Ergebnis ist am Ende gleich. Ein für viele sicher überraschendes Ergebnis, oder?
Wir empfehlen jedoch aus einem einfachen Grund die Berechnung vom Netto, da auch weitere Rabatte – wie zum Beispiel ein Zeilenrabatt auf einzelne Positionen im sich allgemeinen auf den Nettobetrag beziehen. So stehen dann alle Rabatte schön übersichtlich angeordnet in einer Reihe und erst am Ende wird die MwSt. hinzugerechnet.
Sind Versand- und Verpackungskosten skontierbar?
Hier ist die Antwort kurz und einfach:
Die Kosten für Fracht, Porto, Versicherung, Verpackung oder sonstige Versandkosten sind nicht skontierbar.
Das Warenwirtschaftssystem ALWIN Pro berechnet aus diesem Grund den Skonto und alle Rabatte immer vom Nettobetrag und ohne Versand- und Verpackungskosten.