Gemäß den GoBD* ist es nicht zulässig, eine Rechnung oder einen Lieferschein physikalisch zu löschen.
Der korrekte Weg ist, die Rechnung oder den Lieferschein zu stornieren.
So stornieren Sie eine gedruckte Rechnung:
- Gehen Sie im Top Menü Zahlungswesen --> Zahlungseingang
oder
im Kundendatensatz auf „Historie„. - In der Historie klicken Sie bei einer gedruckten Rechnung auf RE
- Dadurch gelangen Sie zu „Zahlungseingang/Rechnungen“.
- Geben Sie im Feld „Bemerkung“ den Grund des Stornos ein.
- Status auf „storniert“ setzen und speichern.
- Bestätigen Sie den Hinweis mit „OK“.
- Der Rechnungssatz wird nun storniert und alle Buchungen rückgängig gemacht.
- Das PDF der Rechnung wird mit einem „Storno-Stempel“ versehen und kann als Stornobeleg gedruckt,
oder dem Kunden z.B. per E-Mail zugeschickt werden.
So stornieren Sie eine ungedruckte Rechnung, einen Lieferschein, Auftrag, Angebot etc:
In der Kundenhistorie klicken Sie bei dem zu stornierenden Formular auf den Papierkorb
Bestätigen Sie den dann folgenden Hinweis mit „Speichern“.
TIPP:
Wenn Sie versehentlich eine fehlerhafte Rechnung geschrieben haben, die eigentlich für einen anderen Kunden bestimmt oder z.B. unvollständig war, kann diese Rechnung (oder Lieferschein, Angebot etc.) erneut geöffnet werden und geändert werden.
Hier finden Sie die Anleitung, um eine Rechnung zu ändern.
*Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
Siehe hierzu auch:
GoBD – Bundesfinanzministerium