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Ja, das ist möglich.

Der Bestand sinkt dann temporär unter 0. Es hat sich als unpraktisch herausgestellt dies "zu verbieten", da es viele Sonderfälle gibt, die die tägliche Arbeit ansonsten sehr behindern würden.

Hier ein gängiges Beispiel:

Der Bestand ist auf 0, die Ware ist zwar schon angekommen, aber noch nicht im Lager verbucht worden. Die Ware ist aber natürlich faktisch schon "am Lager" und kann auch verkauft werden. Ein "Verbot" würde in diesem Fall den laufenden Betrieb erheblich stören.

Artikel mit einem Lagerbestand kleiner als 0 werden im Rechnungsformular rot markiert.

 

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